Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Gegenstand dieser AGB
1.1. Diese AGB regeln die Nutzung des unter www.contilla.de und deren Subdomains aufrufbaren Content-Marktplatzes.
1.2. Die AGB gelten zwischen dem Nutzer der Webseite (im Nachfolgenden auch „Mitglied“ oder „Nutzer“ genannt) und der Contilla GmbH, Friesenstr.16, D-50670 Köln (im Nachfolgenden auch „Contilla“ genannt).
1.3. Contilla ist neben dem Betrieb des Content-Marktplatzes ebenso als Agentur tätig, die u.a. eigene Medieninhalte (im Nachfolgenden „Content“ oder „Content-Produkte“ genannt) vertreibt und vermittelt sowie weitere Leistungen rund um den Content anbietet. In den Fällen, in denen der Content-Käufer Agenturdienstleistungen von Contilla selbst in Anspruch nimmt, gelten ebenfalls diese AGB.
1.4. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden nur dann Anwendung, wenn Contilla ihrer Geltung zuvor schriftlich zustimmt.
§ 2. Leistungsbeschreibung des Contilla-Marktplatzes
2.1. Contilla betreibt einen elektronischen B2B-Online-Marktplatz (nachfolgend auch „Marktplatz“ genannt) für hochwertigen Content (u.a. Texte, Bilder, Videos, Spiele, Interaktive Tools, Audios), auf dem Content-Anbieter (im Nachfolgenden auch „Lizenzgeber“ genannt) ihren Content anbieten können und Content-Käufer (im Nachfolgenden auch „Lizenznehmer“ genannt) Content kaufen bzw. Nutzungsrechte vom Content-Anbieter erwerben können (sog. „Content-Lizenzierung“).
2.2. Contilla stellt den Marktplatz und die sonstigen Dienstleistungsangebote im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer Verfügbarkeit von 98,0 % im Jahresmittel bereit. Davon nicht umfasst sind Zeiten, während deren die Nutzung des Marktplatzes aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass Contilla nach den Bestimmungen dieses Vertrages dafür einzustehen hat.
2.3. Contilla ist i.d.R. nur ständiger Vermittler von Nutzungsrechten zwischen Content-Anbieter und Content-Käufer, d.h. Contilla wird nicht selbst Vertragspartner, sondern ist lediglich ständig damit betraut, für den Content-Anbieter Vertragsabschlüsse zwischen ihm und potentiellen Content-Käufern zu vermitteln.
2.4. Contilla tritt darüber hinaus auch mit einer eigenen Marke als Content-Anbieter auf und kann in diesen Fällen Vertragspartner des Content-Käufers sein. Contilla wird den Content-Käufer darüber informieren, wenn es sich um eigenen Content von Contilla handelt.
2.5. Im Rahmen seiner Tätigkeit als ständiger Vermittler bewirbt Contilla die Content-Produkte auf seinem Marktplatz und in Vertriebsgesprächen und stellt dafür Dritten Zugänge und Informationen, z.B. in Form von Werbemitteln, über die angebotenen Content-Produkte zur Verfügung.
2.6. Contilla kann Leistungen durch Kooperationspartner bereitstellen; dazu gehören u.a. die individuelle Erstellung von Inhalten sowie die Prüfung, ob der vom Content-Anbieter angebotene Content bereits von Dritten angeboten oder verwendet wird. Die rechtliche Weiterverfolgung in diesem Fall bleibt aber in diesem Fall dem Content-Anbieter vorbehalten.
2.7. Contilla ist dabei nicht für die Erfüllung und Qualität seiner Kooperationspartner verantwortlich.
§ 3. Anmeldung für ein Mitgliedskonto/Zustandekommen des Vertrages
3.1. Der Vertrag über die Nutzung des von Contilla bereitgestellten Marktplatzes kommt wie folgt zustande: Nutzer können sich für ein Mitgliedskonto bei Contilla bewerben. Hierzu füllen die Nutzer auf der Online-Plattform von Contilla ein Registrierungsformular mit allen erforderlichen Angaben aus und senden dieses an Contilla. Contilla bestätigt dem Nutzer den Erhalt der Registrierungsanfrage per E-Mail. Diese E-Mail stellt noch nicht die Annahme des Angebots auf Abschluss des Nutzungsvertrages für die Online-Plattform dar. Contilla prüft zunächst die Bewerbung und entscheidet nach alleinigem Ermessen, ob ein Zugang zum Contilla-Marktplatz gewährt wird. Nimmt Contilla die Registrierungsanfrage an, teilt Contilla dies dem Nutzer ausdrücklich per E-Mail mit. Erst dadurch kommt der Nutzungsvertrag zustande.
3.2. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages. Die Anmeldung zu einem Mitgliedskonto sieht die Zustimmung zu diesen AGB und den auf Contilla veröffentlichten Datenschutzbestimmungen vor.
3.3. Die Nutzung von Contilla ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, juristischen Personen und Personengesellschaften erlaubt.
3.4. Jedes Mitglied auf Contilla versichert, dass es im Namen des angegebenen Unternehmens handeln darf.
3.5. Contilla behält sich vor, Mitglieder nur für gewisse Bereiche oder Services des Marktplatzes freizuschalten. Über die Zugänge für die einzelnen Bereiche entscheidet Contilla.
3.6. Die Daten zur Eröffnung eines Mitgliedskontos sind vollständig und richtig anzugeben, dazu gehören u.a. die richtigen Vor- und Nachnamen, Firma, Position, Adressdaten, E-Mailadresse etc. Jedes Mitglied ist verpflichtet nach der Freischaltung seines Mitgliedskontos, spätestens jedoch vor Abschluss des ersten Lizenzvertrages seine Mitgliedsdaten zu vervollständigen. Dazu gehören u.a. das Unternehmensprofil, Unternehmenslogo, Rechnungsdaten etc. Erfolgt keine Vervollständigung der Mitgliedsdaten ist das Verkaufen oder Kaufen von Content-Produkten nicht gestattet. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt die Daten eines Mitglieds, ist das Mitglied verpflichtet, seine Daten unverzüglich anzupassen. Im Falle, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen, mit welchem er registriert ist, verlässt, ist er verpflichtet, sein Mitgliedskonto zu löschen.
3.7. Die Mitglieder bekommen für ihr Mitgliedskonto einen Benutzernamen sowie ein Passwort. Dieses Passwort muss geheim gehalten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Mitglieder informieren Contilla umgehend, sobald ein Missbrauchsverdacht des Mitgliedskontos besteht.
3.8. Contilla wird das Passwort nicht weitergeben und ein Mitglied nie auffordern, sein Passwort offen zu legen (sei es per Post, E-Mail oder Telefon).
3.9. Ein Mitglied haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Mitgliedskontos erfolgen.
3.10. Eine Übertragung eines Mitgliedskontos ist nicht möglich.
3.11. Contilla behält sich vor, nicht genutzte, nicht richtig oder nicht vollständig eröffnete Mitgliedskonten ordentlich zu kündigen und sodann nach einer gewissen Zeit zu löschen.
3.12. Bei der Einrichtung von Mitgliedskonten geht Contilla sehr sorgfältig vor und hat verschiedene Qualitätsstandards zur Prüfung geschaffen. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Mitglied falsche Kontaktdaten hinterlegt. Daher muss sich jedes Mitglied von der Richtigkeit der Identität seines Vertragspartners selbst überzeugen.
§ 4. Rechtliche Beschaffung des Contents
4.1. Der Content-Anbieter garantiert beim Einstellen seiner Content-Produkte, dass
a) er über die Rechte an dem auf Contilla eingestellten Content verfügt;
b) er nicht gegen diese AGB und die guten Sitten verstößt;
c) er keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Marken -oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzt;
d) die Inhalte nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche, telemedienrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen und dass sie nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind;
e) die Inhalte frei von Rechten von Verwertungsgesellschaften sind bzw. dass alle Rechte und Zahlungen mit Verwertungsgesellschaften geklärt sind; und
f) die Inhalte keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links, Programme oder Verfahren, die das Netzwerk von Contilla (einschließlich sämtlicher eingesetzter Hard- und Software) oder einzelne Kunden oder Internetnutzer schädigen können, beinhalten oder deren Verbreitung ermöglichen.
4.2. Sämtliche Rechte an dem Content verbleiben beim Content-Anbieter. Dem Content-Käufer wird lediglich ein zeitlich befristetes, inhaltlich und örtlich beschränktes, nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht gewährt, wenn nicht ausdrücklich anders zwischen Content-Anbieter und Content-Käufer vereinbart.
4.3. Contilla erhält das Recht, während des Bestehens des Mitgliedskontos die Inhalte seiner Content-Anbieter in seinem System zu speichern und diese den Mitgliedern von Contilla zur Ansicht zugänglich zu machen, im Namen des Content-Anbieters zu vermarkten und im Rahmen des Vertrages in dessen Namen zu verbreiten (einschließlich dem Recht der öffentlichen Wiedergabe). Eine Weitergabe (d.h. die Einräumung eines entgeltlichen Nutzungsrechts) des Contents ist nur bei Abschluss eines Lizenzvertrages zwischen Content-Anbieter und Content-Käufer an den Content-Käufer gestattet. Zudem kann der Content zu Werbe-/Ansichtszwecken an Dritte weitergegeben werden.
4.4. Der Content-Anbieter ist verpflichtet, eigenständig und unverzüglich einzelne Datensätze auf dem Contilla-Marktplatz zu sperren oder zu löschen, falls dies aus rechtlichen Gründen notwendig ist.
4.5. Die auf dem Contilla-Marktplatz eingestellten Inhalte dürfen weder kopiert, verbreitet, oder in anderer Weise genutzt oder dupliziert werden ohne das eine Lizenzvereinbarung abgeschlossen wurde. Dies gilt auch für ein Erfassen im Wege von "Crawler/Robot"-Suchmaschinen-Techniken oder durch andere automatische Prozesse/Verfahren.
4.6. Der Content-Anbieter darf in seinen Content-Angeboten nicht dazu auffordern, dass der Content-Käufer elektronische Verweise auf seine Internetseite aufnehmen muss (sog. „Backlinks“).
4.7. Der Content muss den Qualitätsstandards von Contilla entsprechen. Dazu gehören:
a) der Content muss „neutral“ sein, d.h. es dürfen keine werblichen Botschaften enthalten sein;
b) der Content darf keine Verweise auf Produkte enthalten, die nicht auf Contilla angeboten werden. Dies beinhaltet auch elektronische Verweise (sog. Links);
c) der Content muss auf Basis valider Quellen erstellt sein.
§ 5. Anlegen und Anbieten von Content-Produkten
5.1. Jedes Mitglied ist beim Anlegen von Content-Produkten verpflichtet, die Produktbeschreibung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Dazu gehören alle Daten, die zur Herbeiführung einer Kaufentscheidung notwendig sind. Zudem stellt das Mitglied den zur Lizenzierung / zum Kauf angebotenen Content auf den Servern von Contilla bereit (sog. „Content-Upload“).
5.2. Die auf Contilla eingestellten Content-Produkte werden von Contilla nicht auf Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und spiegeln nicht die Meinung von Contilla wider.
5.3. Contilla kann eigenständig offensichtliche Fehler in Content-Produkten beheben (z.B. Rechtsschreibung, Zahlendreher etc.) und Content-Produkte nach freiem Ermessen in andere Themenkanäle verschieben.
5.4. Contilla hat das Recht Content-Produkte zu löschen, wenn diese nicht den Contilla-Qualitätsanforderungen entsprechen oder wenn diese Content-Produkte in einem Zeitraum von 3 Monaten nicht verkauft bzw. lizenziert wurden.
5.5. Contilla ist berechtigt, Content-Produkte technisch so aufzubereiten, anzupassen, zu bearbeiten oder zu ändern, dass diese für andere technischen Anforderungen verwendbar sind (z.B. Mobile Endgeräte, andere Formate für Videoplayer, Umwandlung in PDF-Format etc.)
5.6. Content-Produkte, die auf Contilla eingestellt werden, können auch auf andere von Contilla betriebenen Webseiten veröffentlicht werden, z.B. auf ausländischen Seiten von Contilla. Contilla kann zudem Kurzzusammenfassungen der einzelnen Content-Produkte schreiben und diese selber übersetzen oder übersetzen lassen.
§ 6. Lizenzanfrage stellen / Zustandekommen eines Lizenzvertrages
6.1. Bei Abschluss eines Content-Kaufs bzw. einer Content-Lizenzierung kommt ein Vertrag (im nachfolgenden „Lizenzvertrag“ genannt) zwischen dem Content-Anbieter und dem Content-Käufer zustande. Dies geschieht wie folgt:
6.2. Der Content-Käufer wählt den von ihm gewünschten Content sowie eine der vom Content-Anbieter angebotenen Varianten für die Ausgestaltung des Lizenzvertrages aus. Der Inhalt der Nutzungsrechtseinräumung bestimmt sich nach den Bestimmungen des bei dem jeweiligen Content hinterlegten Lizenzvertrages (entweder von Contilla bereitgestellter oder vom Content-Anbieter vorgelegter Lizenzvertrag) und den zusätzlichen, vom Content-Anbieter angebotenen Varianten für die jeweilige Ausgestaltung.
6.3. Nachdem der Content-Käufer den Content und die Lizenzbedingungen ausgewählt hat, legt er den Content in den Warenkorb.
6.4. Das Abschicken einer Lizenzanfrage durch den Content-Käufer stellt einen Antrag auf Abschluss eines Lizenzvertrages dar. Contilla bestätigt dem Content-Käufer den Erhalt der Lizenzanfrage mit den jeweiligen Bedingungen und leitet diese an den Content-Anbieter weiter.
6.5. Durch Annahme der Anfrage durch den Content-Anbieter, die dieser gegenüber dem Content-Käufer erklärt, kommt ein Lizenzvertrag zustande. Die Annahme der Anfrage durch den Content-Anbieter kann durch manuelles Bestätigen der Anfrage auf der Contilla-Webseite erfolgen oder durch automatische Bestätigung, wenn der Content-Anbieter in seinen individuellen Marktplatzeinstellungen vorgesehen hat, dass Kaufanfragen automatisch akzeptiert werden. Das bloße Einstellen von Content-Produkten auf Contilla durch den Content-Anbieter stellt noch kein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrages dar.
6.6. Der Content-Anbieter hat das Recht, eine Lizenzanfrage abzulehnen. Er ist verpflichtet, Contilla unverzüglich mitzuteilen, ob er die Anfrage annimmt oder ablehnt.
6.7. Ist Contilla Content-Anbieter, verbleiben die Rechte an den Inhalten bei Contilla, wenn nichts anderes vereinbart ist. Contilla hat dann das Recht, weitere Nutzungsrechte an dem Content zu veräußern.
6.8. Bei der Lizenzierung über Contilla gilt der von Contilla bereitgestellte Standard-Lizenzvertrag (im Nachfolgenden „Standard-Lizenzvertrag“ genannt) oder ein vom jeweiligen Content-Anbieter erstellter individueller Lizenzvertrag (im Nachfolgenden „Anbieter-Lizenzvertrag“ genannt). Dieser regelt u.a. für welche Medien das Nutzungsrecht gilt, die Dauer des Nutzungsrechts, die Lizenzgebühren etc.
6.9. Contilla behält sich das Recht vor, die Anbieter-Lizenzverträge zu prüfen und aus wichtigem Grund nicht auf Contilla zuzulassen. Als wichtiger Grund wird jede Vertragsklausel gesehen, die den Content-Käufer im Vergleich zum Standard-Lizenzvertrag wesentlich benachteiligt. Zudem erklärt der Content-Anbieter, dass ein von ihm auf Contilla hinterlegter Lizenzvertrag nicht gegen gesetzliche Regelungen, diese AGB, die guten Sitten oder gegen Rechte Dritter verstößt.
6.10. Widerspricht der Anbieter-Lizenzvertrag diesen AGB, hat der Anbieter-Lizenzvertrag Vorrang.
6.11. Kommt es auf Contilla zu einem Vertragsschluss zwischen den Mitgliedern, teilt Contilla den Parteien die zum Vertragsabschluss notwendigen Kontaktdetails mit.
6.12. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt zu dem Zeitpunkt, indem der Content-Käufer die vollständigen Lizenzgebühren oder die erste monatliche Rate der Lizenzgebühren bezahlt hat.
§ 7. Kennzeichnung des Contents / Copyright-Vermerk
7.1. Der Content-Käufer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Content-Produkte auf die jeweilige Quelle hinzuweisen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
7.2. Der Copyright-Vermerk ist in folgender Form unter die lizenzierten Inhalte anzubringen: „Copyright © [Name Lizenzgeber]“ oder „© [Name Lizenzgeber].
§ 8. Nutzung des Contents durch den Content-Käufer
8.1. Nach Zahlung der Lizenzgebühr an den Content-Verkäufer kann der erworbene Content durch den Content-Käufer genutzt werden. Die Art und Weise der Übermittlung hängt von der Beschaffenheit des Contents im Einzelfall ab.
8.2. In den Fällen, in denen zwischen dem Content-Anbieter und dem Content-Käufer eine direkte Datenschnittschnelle hergestellt wird (z.B. für XML-Datenlieferung), ist Contilla nicht für die technische Funktionsfähigkeit verantwortlich, sondern der Content-Anbieter.
8.3. Der Content-Käufer darf die Content-Produkte nur wie in diesen AGB und in dem Lizenzvertrag vereinbarten Umfang nutzen. Der Content-Käufer haftet für seine Erfüllungsgehilfen. Vor allem darf der Content-Käufer seinerseits keine Nutzungsrechte an dem Content gewähren, den Content verkaufen, übertragen oder im Original oder als Bearbeitung verbreiten, sofern dies nicht ausdrücklich durch den Content-Anbieter gestattet ist.
8.4. Der Content darf nicht verändert, d.h. umgeschrieben, gekürzt, verlängert etc. werden, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Die Inhalte können technisch jedoch so verändert bzw. umgewandelt werden, sodass sie im System des Contents-Käufers verwendet / abgebildet werden können.
8.5. Content-Käufer, insbesondere Agenturen, die für Ihre Kunden im Rahmen eines Projektes Content erwerben dürfen im Rahmen einer Unterlizenzierung die Nutzungsrechte an ihren Auftraggeber weitergeben. Die Agentur darf den Content jedoch nur für ein Projekt pro Auftraggeber verwenden. Für jede weitere Nutzung durch die Agentur – auch bei demselben Auftraggeber – muss ein neues Nutzungsrecht erworben werden.
8.6. Ein Nutzungsrecht für Online sieht die Nutzung auf einer URL vor. Innerhalb dieser URL kann der Content auch auf entsprechenden Sub-URLs verwendet werden. Für die Nutzung auf jeder weiteren URL ist der Erwerb eines weiteren Nutzungsrechts erforderlich.
8.7. Contilla garantiert nicht, dass es sich auf dem Contilla-Marktplatz um einzigartige Inhalte handelt (sog. „Unique-Content“), die noch nicht anderweitig genutzt worden sind oder anderweitig noch genutzt werden.
8.8. Contilla ist nicht verantwortlich, wenn durch die Zweit- bzw. Mehrfachverwendung von Inhalten Suchergebnisse bei Suchmaschinen (z.B. Google, Bing etc.) verändert werden.
§ 9. Zahlung der Lizenzgebühr
9.1. Die angegebenen Preise auf Contilla sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
9.2. Contilla oder ein von Contilla beauftragtes Unternehmen übernimmt die Rechnungsstellung im Namen des Content-Anbieters und nimmt die Zahlung des Content-Käufers im Namen und auf Rechnung des Content-Anbieters entgegen. Die Zahlung der Lizenzgebühren (inkl. Umsatzsteuer) erfolgt auf ein Konto von Contilla.
9.3. Dem Content-Anbieter werden die an ihn zu zahlenden Beträge monatlich abgerechnet und gutgeschrieben.
9.4. Die Zahlungsweise für den Content-Käufer wird im Einzelfall zwischen Content-Anbieter und Content-Käufer in den Lizenzbedingungen vereinbart.
9.5. Die Zahlung erfolgt über die auf dem Contilla-Marktplatz bereitgestellten Zahlungsformen und wird mit Zugang der Rechnung sofort fällig.
9.6. Die Rechnung wird den Mitgliedern in elektronischer Form an die hinterlegte E-Mailadresse sowie in Papierform an die bei der Registrierung angegebene Anschrift versendet. Zudem ist sie im Webseitenbereich „Mein Contilla“ abzurufen und herunter zu laden.
9.7. Nutzt der Content-Käufer den erworbenen Content nicht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Lizenzgebühren.
§ 10. Gutschrift an den Content-Anbieter
10.1. Contilla erstellt jeweils spätestens bis zum 20. Werktag des Folgemonats für den Content-Anbieter eine Abrechnung zu den Lizenzumsätzen des Berichtsmonats und weist die Contilla zustehende Provision aus.
10.2. Die Umsätze des Berichtsmonats werden spätestens 30 Tage nach Ende des jeweiligen Berichtsmonats an den Content-Anbieter abzüglich der Contilla-Provision und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer auf ein vom Content-Anbieter anzugebenes inländisches Konto überwiesen.
10.3. Die Abrechnung der Lizenzerlöse wird dem Content-Anbieter in elektronischer Form an die von ihm hinterlegte E-Mailadresse sowie in Papierform an die bei der Registrierung angegebene Anschrift gesendet. Zudem kann die Rechnung auch im Webseitenbereich „Mein Contilla“ abgerufen und heruntergeladen werden.
10.4. Eine Gutschrift an den Content-Anbieter erfolgt nur dann, wenn die Lizenzgebühren des Contents-Käufers bei Contilla tatsächlich als Zahlungseingang verbucht sind.
§ 11. Bewerbung der Content-Produkte
11.1. Contilla ist berechtigt, auf Werbedrucksachen bzw. Geschäftsdrucksachen die Content-Produkte oder Teile davon mit Schriftzug und Logo aufzuführen bzw. abzubilden. Darüber hinaus ist Contilla berechtigt, den Content in Werbepräsentationen und zur Bewerbung des Contilla-Marktplatzes zu verwenden.
§ 12. Gebühren und Provisionen
12.1. Die Anmeldung als Mitglied bei Contilla ist kostenlos.
12.2. Eine Provision in Höhe von 30% bezogen auf die Nettolizenzgebühren wird nur bei erfolgreicher Vermittlung von Content fällig. Die Provision wird vom Content-Anbieter getragen. Die Begleichung der Contilla-Provision wird mit der Gutschrift der Nettolizenzerlöse verrechnet.
12.3. Die Provision für Contilla wird mit Eingang der Zahlung des Content-Käufers fällig. Dies gilt auch, wenn die Lizenzgebühr vom Content-Käufer in mehreren Zahlungen erfolgt.
12.4. Mitglieder, die Forderungen gegen Contilla haben, dürfen diese nur gegen Contilla-Gebühren und/oder Contilla-Provisionen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
12.5. Contilla behält sich das Recht vor, für die Löschung von Content-Produkten oder für die Sperrung von Mitgliedskonten wegen Verstößen gegen die AGB oder sonstige Rechte oder Regelungen eine Aufwandspauschale zu erheben, soweit das Mitglied den Verstoß zu vertreten hat. Zudem kann Contilla für die Wiederfreischaltung eines gesperrten Mitgliedskontos eine angemessene Gebühr in Rechnung stellen.
§ 13. Content-Ausschreibung
13.1. Contilla ermöglicht es Content-Käufern Content-Gesuche aufzugeben (im Nachfolgenden auch „Content-Ausschreibung“ genannt). Der Content-Käufer willigt ein, dass sein Content-Gesuch öffentlich gezeigt wird und dass potentielle Content-Anbieter per E-Mail über die Ausschreibung informiert werden. Der Content-Käufer stimmt auch zu, Angebote zu seiner Ausschreibung zu erhalten.
13.2. Das Antworten / Anbieten seiner Leistung auf ein Content-Gesuch durch einen Content-Anbieter stellt noch kein Vertragsangebot dar. Erst wenn der Content-Käufer tatsächlich die Lieferung / Erstellung des Contents seinerseits anfragt und der Content-Anbieter diese Anfrage annimmt, kommt ein Lizenzvertrag zwischen Content-Anbieter und Content-Käufer zustande. Im Übrigen richtet sich der Vertragsschluss dann nach Ziff. 3 dieser AGB.
13.3. Dem Content-Käufer ist es nicht gestattet Content-Gesuche aufzugeben, die gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.
§ 14. Individuelle Content-Erstellung
14.1. Contilla bietet auch die Vermittlung zur Erstellung/Produktion von Content. Contilla kann hierfür auch selbst als Content-Verkäufer auftreten.
14.2. In den Fällen, in denen der Content für den Content-Käufer erstellt wird, leistet der Content-Käufer vor der Erstellung eine Anzahlung von 50% der Gesamtkosten, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Die weiteren 50% werden nach Abschluss der Auftragsarbeiten sofort fällig.
14.3. Das Nutzungsrecht des Content-Käufers entsteht erst mit vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr. Werden die übrigen 50% nicht bezahlt, entsteht kein Nutzungsrecht zugunsten des Content-Käufers.
§ 15. Sanktionen, Sperrung und Kündigung des Mitgliedskontos
15.1. Verstößt ein Mitglied oder liegt ein begründeter Verdacht eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB, die Lizenzvereinbarungen oder einen anderen wichtigen Grund vor, kann Contilla folgende Maßnahmen ergreifen:
a) Verwarnung an Mitglieder
b) Einschränkung von Nutzungsrechten auf dem Marktplatz
c) Deaktivieren oder Löschen von Content-Angeboten
d) Sperrung des Mitgliedskontos
e) Löschung des Mitgliedskontos
15.2. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
15.3. Contilla kann das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Rechte zur Sperrung des Mitgliedskontos sowie zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen.
15.4. Das Mitglied kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sein Mitgliedskonto bei Contilla löschen. Nach der Löschung können die Daten von Contilla nicht wiederhergestellt werden. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung oder eine E-Mail an Contilla.
15.5. Wird ein Mitglied von Contilla ausgeschlossen, darf sich dieses Mitglied nicht mit einem neuen oder anderen Mitgliedskonto bei Contilla anmelden. Überlässt ein anderes Mitglied einem von Contilla ausgeschlossenen Mitglied sein Mitgliedskonto, kann Contilla dieses Mitglied von der Nutzung des Marktplatzes ausschließen.
§ 16. Wahrnehmung der Vermittlungsleistung/ Wettbewerbsverbot
16.1. Der Content-Anbieter und der Content-Käufer sind nicht berechtigt, die Vermittlungstätigkeit von Contilla zu umgehen und die auf Contilla angebotenen Content-Produkte oder andere auf Contilla angebotenen Dienstleistungen außerhalb des Contilla Content-Marktplatzes an den Content-Käufer zu verkaufen bzw. vom Content-Anbieter zu erwerben.
16.2. Für den Fall, dass der Content-Anbieter oder der Content-Käufer gegen dieses Verbot verstößt, kann Contilla den entgangenen Gewinn des Auftrags als Schadensersatz verlangen und die beteiligten Mitglieder fristlos vom Contilla-Marktplatz ausschließen.
16.3. Contilla behält sich das Recht vor, zu prüfen, welches Mitglied sich welche Content-Produkte oder Dienstleistungen auf dem Contilla-Marktplatz angesehen hat, um festzustellen zu können, ob ein Kauf oder Verkauf nach (Erst)kontakt über den Contilla-Marktplatz direkt zwischen dem Content-Anbieter und dem Content-Käufer stattgefunden hat.
16.4. Contilla behält sich das Recht vor, Mitglieder vom Contilla-Marktplatz auszuschließen, sofern diese ihr Mitgliedskonto zumindest zum überwiegenden Teil dazu nutzen, Content-Anbieter und/ oder Content-Käufer für ein mit Contilla im Wettbewerb stehendes Unternehmen zu gewinnen und von Contilla abzuwerben.
§ 17. Geheimhaltung / Vertraulichkeit
17.1. Contilla, der Content-Anbieter, und der Content-Käufer sind verpflichtet alle übergebenen Unterlagen, ausgetauschten Informationen und erworbenen Kenntnisse, die die Vertragsbeziehung und seine Durchführung betreffen, geheim zu halten, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsbeendigung fort.
17.2. Contilla, der Content-Anbieter und der Content-Käufer müssen auch ihre Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung für die Mitarbeiter müssen auch für die Zeit nach Beendigung ihres Arbeitsvertrags auferlegt werden. Dies gilt auch für externe Vertriebspartner, die Contilla für den Verkauf von Content-Produkten beauftragen kann.
17.3. Die Mitglieder müssen alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Lizenzgegenstand stehen, vor dem Zugriff Unbefugter sichern und gesichert aufbewahren.
§ 18. Freistellung von Ansprüchen
18.1. Die Mitglieder stellen Contilla von allen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder andere Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte durch den vom Content-Anbieter eingestellten Content oder wegen der sonstigen Nutzung der Contilla-Webseite geltend machen. Das gilt insbesondere in Bezug auf mögliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die Contilla entstehen. Ferner wird Contilla von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe freigestellt.
18.2. Die Mitglieder sind verpflichtet, Contilla für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig nach Treu und Glauben sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen mitzuteilen und Unterlagen vorzulegen, die für eine Prüfung der Ansprüche erforderlich sind.
§ 19. Haftungsbeschränkung
19.1. Der Nutzer haftet bei der von ihm zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Der Nutzer verpflichtet sich, Contilla alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung der sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Pflichten entstehen. Der Nutzer stellt Contilla von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber Contilla geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer eingestellte Inhalte oder wegen der Verletzung sonstiger Pflichten. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Contilla einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Nutzer nicht zu vertreten ist.
19.2. Die Haftung von Contilla, gleich aus welchem Rechtsgrund, sei es aus vertraglicher Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung bestimmt sich abschließend nach den folgenden Regelungen:
19.3. Soweit Contilla die jeweilige haftungsauslösende Leistung entgeltfrei erbringt, haftet Contilla nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
19.4. Bei entgeltlichen Leistungen haftet Contilla für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei von Contilla zu vertretendem Verzug und Unmöglichkeit. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Contilla bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. "Vertragswesentliche Pflichten" im vorbezeichneten Sinne sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf.
19.5. Für von Contilla nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt Contilla keine Haftung.
19.6. Für den Verlust von Daten haftet Contilla nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
19.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Contilla, im Falle von Arglist, und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
§ 20. Datenschutz
20.1. Neben diesen AGB gelten die Datenschutzbestimmungen der Contilla GmbH, einzusehen unter contilla.de.
20.2. Mitglieder dürfen Kontaktinformationen, Adressen sowie E-Mailadressen, die sie durch die Nutzung des Contilla-Marktplatzes erhalten haben, nur für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation nutzen. Es ist nicht erlaubt, die Daten anderer Mitglieder zu verkaufen oder für die Zusendung von Werbung zu nutzen, wenn diese nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 21. Änderung dieser AGB
21.1. Contilla behält sich vor, diese AGB zu ändern. Nutzer werden im Rahmen des Log-ins auf die geänderten Bedingungen spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf dem Contilla-Portal hingewiesen. Alternativ kann Contilla den Nutzer per E-Mail die geänderten Bedingungen zukommen lassen oder darauf hinweisen, dass die geänderten Bedingungen auf den Contilla-Internetseiten einsehbar sind. Der Nutzer erklärt seine Zustimmung zur Geltung der geänderten Nutzungsbedingungen durch erneuten Log-in auf dem Marktplatz nachdem die geänderten Nutzungsbedingungen in Kraft getreten sind. Contilla wird die Nutzer auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist, des Widerspruchsrechts und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert in geeigneter Form hinweisen.
§ 22. Schlussabstimmungen
22.1. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
22.2. Contilla ist jederzeit berechtigt, angebotene Dienste ganz oder teilweise einzustellen, zukünftig kostenpflichtig zu betreiben oder abzuändern.
22.3. Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, auf der Contilla-Webseite einsehbare und von Contilla gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigen, auf einem von Contilla unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
22.4. Die Klärung von Rechten bezüglich Verwertungsgesellschaften obliegt einzig den Mitgliedern auf Contilla. Contilla selber ist dafür nicht zuständig.
22.5. Ist mit dem Content-Anbieter ein separater Kooperationsvertrag vereinbart, so gelten bei Widerspruch zu diesen AGB die Regelungen des Kooperationsvertrags.
§ 23. Gerichtsstand
23.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
23.2. Gerichtsstand ist in Köln, soweit der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 24. Salvatorische Klausel
24.1. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen.
Version 2.1, Gültig ab 26.08.2010